Eine Bewerbung für ein Deutschlandstipendium ist jährlich innerhalb folgender Zeiträume möglich:
Für alle Studierenden vom 15. September bis 15. Oktober.
Eine Bewerbung für ein Deutschlandstipendium ist jährlich innerhalb folgender Zeiträume möglich:
Für alle Studierenden vom 15. September bis 15. Oktober.
Studienbewerberinnen und -bewerber, die vor der Aufnahme eines Studiums an der Technischen Hochschule Ingolstadt stehen.
Ein Bezug mehrerer Stipendien gleichzeitig ist ausgeschlossen!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Deutschlandstipendium nicht vergeben wird, wenn Sie bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung von einer anderen Einrichtung erhalten, die 30,00 € monatlich übersteigt.
NEU: Die Bewerbung erfolgt über die Antragsverwaltung in Ihrem PRIMUSS-Portal!
Mit der Einreichung eines tabellarischen Lebenslaufs, ggf. des Nachweises über besondere familiäre oder persönliche Umstände (in Kopie) und ggf. des Nachweises von Angaben zu besonderem gesellschaftlichen oder sozialen Engagement durch ein Gutachten der jeweiligen Institution ist die Bewerbung vollständig und kann im Verfahren berücksichtigt werden.
Der Bewerbung ist also beizufügen:
Bitte laden Sie die Anlagen im Bewerbungsformular hoch.
Die Bewerbung gilt erst als vollständig, wenn neben der Online-Bewerbung auch der tabellarische Lebenslauf vorliegt.
Falls Sie folgende besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände geltend machen können, bitten wir Sie, diese nachfolgend darzustellen und über Nachweise zu belegen:
Falls Sie besonderes gesellschaftliches oder soziales Engagement geltend machen können, beispielsweise in Form einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen, Sozialeinrichtungen, der Hochschule oder sonstigen Institutionen bitten wir Sie, diese nachfolgend darzustellen und ein Gutachten der jeweiligen Institution über Ihre Tätigkeit beizulegen.
Ihre hier angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber und zur Durchführung des Deutschlandstipendiums erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG). Hiernach sind Bewerberinnen und Bewerber für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Leistungs- und Eignungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Welche dieser Angaben Sie machen, bleibt Ihnen überlassen: Sagen Sie uns, was Sie für das Deutschlandstipendium qualifiziert!
Uns ist bewusst, dass es sich bei den Angaben um teilweise höchst vertrauliche Informationen handelt, einige der Angaben (z.B. über Krankheiten, Migrationshintergrund) sind auch sogenannte besondere Arten personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden stets vertraulich behandelt und, gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister, mit stets aktuellen technischen Sicherheitsmaßnahmen geschützt.
Soweit Ihre Bewerbung in diesem Auswahlverfahren keinen Erfolg hat, speichern wir Ihre Daten maximal 12 Monate, um eine erneute Bewerbung im nächsten Auswahlverfahren vereinfachen zu können.
Statistik / Evaluation Anonymisierung
Gemäß § 13 des Stipendienprogramm-Gesetzes sind wir verpflichtet, zur Erstellung einer Bundesstatistik Stipendiaten-Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Dies erfolgt unter Pseudonym, also ohne Mitteilung Ihres Namens.
Kontakt zum Förderer
Ihr Förderer möchte Sie möglicherweise gern kennenlernen, um Sie gegebenenfalls zu Veranstaltungen einzuladen oder vielleicht ein Praktikum anzubieten. Diese Kontaktaufnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie der Bekanntgabe Ihrer Daten dem Förderer gegenüber zustimmen. Dies ist völlig freiwillig.