Förderbedingungen Erasmus+
für Studium und Praktikum
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Mobilitätsaktivitäten
- 2- bis 12-monatiger Auslandsstudienaufenthalt
- 2- bis 12-monatiges Auslandspraktikum
Der Förderzeitraum kann Zero-Grant Tage ohne finanzielle Förderung enthalten!
Dauer von 5 – 30 Tagen (mit verpflichtender virtueller Phase); bspw. Teilnahme an einer Summer School im Ausland.
Die Förderung ist Teilnehmern mit geringeren Chancen vorbehalten.
Mobilität in eines der Erasmus+ Partnerländer. An der THI werden Studierendenmobilitäten (Studium und Praktikum) in folgende Länder gefördert:
Ab WS 2024/25: Perú, Großbritannien
Die Förderung findet in der Linie KA131 statt. Die THI hat zum aktuellen Zeitpunkt keine Fördermöglichkeiten in der Linie KA171, Mobilität mit Partnerländern.
Förderung mit Erasmus+
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS),
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.
Vorteile eines Studiums im Ausland
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimat-hochschule und im Unternehmen
Weitere Vorteile
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (z.B. für Teilnehmer, die während des Auslandsstudiums im Ausland alleinerziehend sind) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
- Sonderzuschüsse für grünes Reisen
- Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Weitere Informationen finden Sie hier:
Studium und Praktikum*
Eine Förderung ist möglich, wenn …
- sie einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule und die Partnerhochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt (ECHE),
- die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.
*nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten dauern:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Es ist keine gesonderte Bewerbung für das Erasmus-Stipendium notwendig. Bitte bewerben Sie sich innerhalb der regulären Fristen für einen Auslandsaufenthalt. Für Praktika ist die Bewerbung fortlaufend über Mobility Online möglich.
Nach der Zuteilung werden Sie vom IO per E-Mail aufgefordert bestimmte Dokumente auszufüllen und abzugeben.
Notwendige Unterlagen
Vor dem Auslandsaufenthalt …
Folgende Dokumente müssen Sie vor Ihrer Abreise einreichen bzw. folgende Tätigkeiten erledigen:
- Digitales Learning Agreement inkl. Ihrer Unterschrift sowie der Unterschrift der Dozenten - falls erforderlich - und der Unterschrift des Fakultätskoordinators (DLA - muss in Mobility Online erstellt werden. Das DLA sollten Sie so bald wie möglich erstellen, da es von der Gasthochschule vor Beginn Ihres Auslandssemesters gegengezeichnet werden muss.)
- Grant Agreement (ausfüllen, unterschreiben und in Ihr Mobility-Online-Konto hochladen, GA - Original im IO abgeben)
- Teilnahme am Interkulturellen Training (IKT) Block I und II. IKT wird vom Sprachenzentrum (SZ) durchgeführt. Die Termine stellt das SZ in Moodle ein. Dort können Sie sich auch für die einzelnen Termine anmelden. Die IKTs finden in dem Semester direkt vor Ihrem Auslandsaufenthalt statt.
- Sprachtest in der Unterrichtssprache (Sie erhalten per E-Mail die Aufforderung, diesen Test abzulegen)
Erst wenn alle Dokumente eingereicht sind und das LA von der PHS unterschrieben vorliegt, werden 70% der Erasmus Gesamtfördersumme ausbezahlt.
Nach dem Auslandsaufenthalt …
Die restlichen 30% werden nach Ihrer Rückkehr ausbezahlt, wenn Sie Folgendes erledigt haben:
- Einreichen der Aufenthaltsbestätigung (=LoC – Letter of Confirmation) von der Gasthochschule (diese Bescheinigung darf frühestens eine Woche vor Ihrer Abreise ausgestellt werden) - in Mobility Online hochladen! Das Formular finden Sie hier im Downloadbereich.
- Persönlichen Erfahrungsbericht bzw. Bewertung des Auslandsaufenthalts in move eingeben.
- Teilnahme am IKT Block III, der zu Beginn des Semesters, das Ihrem Auslandsaufenthalt folgt, angeboten wird. Sollten Sie dann im Praktikum sein, entfällt die Pflicht, Block III abzulegen.
- Wiederholung des Sprachtests
- Erstellen des „Participant Report Form“ (Sie erhalten automatisch eine Aufforderung von der EU-Webseite, diesen Onlinebericht abzugeben)
Diese Dokumente müssen innerhalb von vier Wochen nach Ende des Auslandsaufenthalts im IO der THI eingereicht werden.
Vor dem Auslandsaufenthalt …
- Anmeldung in PRIMUSS
- Anmeldung im Bewerbungsportal Mobility Online - hier finden Sie die Datenschutzerklärung für das Portal. Nun melden Sie sich bei Mobility Online an zur Beantragung des Stipendiums und zum Hochladen der folgenden Dokumente im Mobility Online:
- Learning Agreement for Traineeships "Before the Mobility" (siehe auch Downloadbereich)
- Immatrikulationsbescheinigung von der Hochschule Ingolstadt (aktuelles Semester)
- Primuss Anmeldung des Praktikums - freiwillig oder Pflichtpraktikum (Screenshot der Daten)
- gegebenenfalls Nachweis über interkulturelles Training (Teilnahme am Interkulturellen Training (IKT) Block I und II. IKT wird vom Sprachenzentrum (SZ) durchgeführt. Die Termine stellt das SZ in Moodle ein. Dort können Sie sich auch für die einzelnen Termine anmelden. Die IKTs finden in jedem Semester statt. Alternativ können Sie sich vor oder nach Ihrem Aufenthalt als Buddy für internationale Studierende an der THI engagieren. Nähere Informationen finden Sie hier: Buddy-Programm)
- Einreichen des Grant Agreement for Traineeships mit Originalunterschrift beim International Office bzw. am Servicepoint oder per Post.
- Ablegen des Sprachnachweises (nach Beantragung erhalten Sie gesondert eine E-Mail mit dem Link zum Online Sprachentool der EU)
Eine nachträgliche Beantragung (nach Beginn der Auslandsphase) ist nicht zulässig!!!
Nach dem Auslandsaufenthalt …
Zur Auszahlung der II. Rate sind weitere Unterlagen in Mobility Online hochzuladen bzw. gesondert einzureichen. Beachten Sie hierzu die automatische E-Mail die Sie erhalten werden.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Praktische Tipps zum Erasmus+ Auslandsaufenthalt
Hier geht es zur Datenschutzerklärung von Mobility Online.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zu den Erasmus-Förderungen finden Sie im Download-Bereich. Nützliche Infos rund um Studium und Praktikum im europäischen Ausland finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Erklärungsvideo - Im Ausland mit Erasmus+ #kurzerklärt
Hier geht's zu den aktuellen
Downloadbereich
Studium
Learning Agreement for Studies 2024/25
Grant Agreement Praktikum und Studium 2024/25
Grant Agreement: Ehrenwörtliche Erklärung Social Top-ups
Vorgehensweise zur Genehmigung noch nicht anerkannter Fächer
Praktikum
Learning Agreement for Traineeships 2024/25
Grant Agreement Praktikum und Studium 2024/25
Grant Agreement: Ehrenwörtliche Erklärung Social Top-ups
Certificate after the Mobility - Teil III LA (WS 23-24)